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zu §§ 68-81a 1. DVEheG

Teschner4. AuflNovember 2011

aufgehoben. Aufgehoben samt Überschriften zufolge BG BGBl 1983/566 (FamRÄndG); § 81a war erst mit dem BG BGBl 1978/280 (BG über Änderungen des Ehegattenerbrechtes, des Ehegüterrechtes und des Ehescheidungsrechtes) mit Wirkung vom 1.7.1978 eingefügt worden.

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