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zu §§ 1, 2 1. DVEheG

Teschner4. AuflNovember 2011

aufgehoben (samt den dazugehörenden drei „Überschriften“, die lauteten: „A. Ehemündigkeit“ und zu § 1 „Zuständigkeit“ sowie zu § 2 „Richtlinien“ - durch BG BGBl 1973/108 - (Volljährigkeitsgesetz 1973) mit Wirkung vom 1.7.1973.

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