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Vierter Abschnitt

Teschner4. AuflNovember 2011

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Die Änderung der ursprünglichen Abschnittsbezeichnung „Fünfter Abschnitt“ in „Vierter Abschnitt“, erfolgte auf Grund des BG BGBl 1978/280, mit Wirkung vom 1.7.1978 (siehe auch Bemerkung vor §§ 100-108).

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