vorheriges Dokument
nächstes Dokument

§ 137 ABGB (Gitschthaler)

GitschthalerOnlineaktualisierung 5.01Dezember 2025

Erster Abschnitt
Allgemeine Bestimmungen

 

§ 137. (1) Eltern und Kinder haben einander beizustehen und mit Achtung zu begegnen. Die Rechte und Pflichten des Vaters und der Mutter sind, soweit nicht anderes bestimmt ist, gleich.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Lexis+ ist die Evolution von Lexis 360®
Jetzt Lexis+ kostenfrei testen!

Stichworte