vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Verordnung der Oö. Landesregierung, mit der für bestimmte Gemeinden die Besorgung einzelner Angelegenheiten des eigenen Wirkungsbereichs auf dem Gebiet der örtlichen Baupolizei auf die jeweils zuständige Bezirkshauptmannschaft übertragen wird (Oö. Bau-Übertragungsverordnung 2024 – Oö. BauÜV 2024) (Leitl-Staudinger/Pabel)

Leitl-Staudinger/Pabel2. AuflJuni 2024

LGBl. Nr. 61/2003 idF LGBl. Nr. 49/2024

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Lexis+ ist die Evolution von Lexis 360®
Jetzt Lexis+ kostenfrei testen!