Verordnung der Oö. Landesregierung, mit der für bestimmte Gemeinden die Besorgung einzelner Angelegenheiten des eigenen Wirkungsbereichs auf dem Gebiet der örtlichen Baupolizei auf die jeweils zuständige Bezirkshauptmannschaft übertragen wird (Oö. Bau-Übertragungsverordnung 2024 – Oö. BauÜV 2024) (Leitl-Staudinger/Pabel)