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ÜB zur Nov LGBl Nr 55/2021 - Artikel II (Steiner)

Steiner2. AuflJuni 2024

(1) Dieses Landesgesetz tritt mit 1. September 2021 in Kraft.

(2) Im Zeitpunkt des Inkrafttretens dieses Landesgesetzes anhängige individuelle Verwaltungsverfahren sind, mit Ausnahme der sich aus Art I Z 76 ergebenden Änderungen, nach den bisher geltenden Rechtsvorschriften weiterzuführen.

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