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§ 40 Oö. BauO 1994 (Leitl-Staudinger/Grimberger)

Leitl-Staudinger/Grimberger2. AuflJuni 2024

Bauführer, Beiziehung besonderer sachverständiger Personen *)*)Der Text der Kommentierung baut auf jener der 1. Auflage von Herrn Mag. Grimberger auf.

 

(1) Der Bauwerber (Bauherr) hat sich zur Ausführung von Bauvorhaben, die

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