Berechnung des Verkehrsflächenbeitrags
(1) Der Beitrag ist für die Grundstücksfläche, die der Berechnung der anzurechnenden Frontlänge zugrundegelegt wurde, vorbehaltlich des Abs. 4b nur einmal zu entrichten.<i>Laußermair</i> in <i>Leitl-Staudinger/Pabel</i> (Hrsg), Oö Baurecht<sup>Aufl. 2</sup> (2024) § 20 Oö. BauO 1994, Seite 186 Seite 186