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§ 20 Oö. BauO 1994 (Laußermair)

Laußermair2. AuflJuni 2024

Berechnung des Verkehrsflächenbeitrags

 

(1) Der Beitrag ist für die Grundstücksfläche, die der Berechnung der anzurechnenden Frontlänge zugrundegelegt wurde, vorbehaltlich des Abs. 4b nur einmal zu entrichten.

Seite 186

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