Ersichtlichmachung im Grundbuch *)
(1) Die Bauplatzeigenschaft eines oder mehrerer Grundstücke und die Daten des Bauplatzbewilligungsbescheides sind im Grundbuch ersichtlich zu machen.
Ersichtlichmachung im Grundbuch *)
(1) Die Bauplatzeigenschaft eines oder mehrerer Grundstücke und die Daten des Bauplatzbewilligungsbescheides sind im Grundbuch ersichtlich zu machen.
