Das Baurecht ist eine zentrale Materie der Gesetzgebung der österreichischen Länder und von großer praktischer Bedeutung. Regelmäßig nehmen die Landesgesetzgeber kleinere und größere Änderungen der jeweiligen baurechtlichen Bestimmungen vor, um neuen Entwicklungen beim Bauen, neuen oder verstärkten Zielsetzungen des Baurechts, wie etwa dem Umweltschutz, und neuen Anforderungen an ein effektives baurechtliches Verfahren gerecht zu werden. Seit der ersten Auflage des Kommentars zur oberösterreichischen Bauordnung verabschiedete der oberösterreichische Gesetzgeber sieben Novellen der Bauordnung, was – wie auch die einschlägige Judikatur der vergangenen Jahre – eine Neuauflage des Kommentars notwendig gemacht hat.
