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Anhang 4 – §§ 1025 ff Deutsche Zivilprozessordnung, dBGBl 1950, 533 (Stand: 20.12.2024)

Zeiler/Siwy/Herbst3. AuflJänner 2025

Inhaltsübersicht

Buch 10
Schiedsrichterliches Verfahren

Abschnitt 1
Allgemeine Vorschriften
§ 1025 Anwendungsbereich

(1) Die Vorschriften dieses Buches sind anzuwenden, wenn der Ort des schiedsrichterlichen Verfahrens im Sinne des § 1043 Abs. 1 in Deutschland liegt.

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