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§ 578 ZPO

Zeiler/Siwy/Herbst3. AuflJänner 2025

Das Gericht darf in den in diesem Abschnitt geregelten Angelegenheiten nur tätig werden, soweit dieser Abschnitt es vorsieht.2

2 Vgl Art 5 UNCITRAL Model Law (Extent of court intervention): In matters governed by this Law, no court shall intervene except where so provided in this Law.

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