Die erste Auflage dieses Kommentars ist im Jänner 2006 aus Anlass des Inkrafttretens des SchiedsRÄG 2006 am 1.7.2006 erschienen. Mit der damaligen Novellierung des österreichischen Zivilprozessrechts wurde das Schiedsverfahrensrecht grundlegend neugestaltet. Anlass für die zweite Auflage dieses Kommentars war sodann das Inkrafttreten des SchiedsRÄG 2013, mit welchem der Gesetzgeber, nach anfänglichem Widerstand ua des Höchstgerichts, ein grundsätzlich eininstanzliches Verfahren für die Überprüfung von Schiedssprüchen (Aufhebungsklage) sowie die Bestellung und Abberufung von Schiedsrichtern vor dem Obersten Gerichtshof eingeführt hat.
