vorheriges Dokument
nächstes Dokument

§ 7 BGBl I 2010/19 (Herbrüggen/Wessely)

Herbrüggen/Wessely4. AuflApril 2025

(1) Die Überwachung der Einhaltung der Bestimmungen dieses Bundesgesetzes und der in § 1 genannten Verordnungen und die Ermittlung bei Verstößen sind unbeschadet des § 6 Abs. 1 des Zollrecht-Durchführungsgesetzes Aufgaben der Zollverwaltung, sofern sich aus den Bestimmungen dieses Bundesgesetzes nicht anderes ergibt.

(2) In den Fällen des Abs. 1

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte