vorheriges Dokument
nächstes Dokument

§ 5 BGBl I 2010/19 (Herbrüggen/Wessely)

Herbrüggen/Wessely4. AuflApril 2025

(1) Wer vorsätzlich

entgegen Art. 3 der Verordnung (EWG) Nr. 3254/91 Pelze der in Anhang I dieser Verordnung genannten Tierarten oder andere in Anhang II dieser Verordnung aufgeführten Waren, sofern diese Waren Pelze der in Anhang I genannten Arten enthalten, einführt,

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Lexis+ ist die Evolution von Lexis 360®
Jetzt Lexis+ kostenfrei testen!

Stichworte