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Österreichisches Tierschutzrecht, Band 1: TSchG - Tierschutzgesetz, Herbrüggen/Wessely
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§ 5 BGBl I 2010/19 (Herbrüggen/Wessely)
Herbrüggen/Wessely
4. Aufl
April 2025
(1)
Wer vorsätzlich
entgegen Art. 3 der Verordnung (EWG) Nr. 3254/91 Pelze der in Anhang I dieser Verordnung genannten Tierarten oder andere in Anhang II dieser Verordnung aufgeführten Waren, sofern diese Waren Pelze der in Anhang I genannten Arten enthalten, einführt,
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§ 5 BGBl I 2010/19