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§ 48 TSchG (Herbrüggen/Wessely)

Herbrüggen/Wessely4. AuflApril 2025

Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes sind

hinsichtlich des § 18 Abs. 3 Z 1 lit. b die Bundesregierung,hinsichtlich des § 34 die Bundesministerin bzw. der Bundesminister für Inneres,

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