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§ 60 EEffG (Brandstätter)

Brandstätter1. AuflJuli 2024

(1) Der E-Control sind insbesondere zu melden:

die Einrichtung der Beratungsstelle durch geeignete Ansprechpersonen samt Stellvertretung gemäß § 39 Abs. 2;die Einrichtung der Beratungsstelle auf Ebene der gesetzlichen Interessenvertretung oder eines sonst normierten Vertreters gemäß § 39 Abs. 6;

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