Die EU-Konformitätserklärung gemäß Artikel 47 enthält alle folgenden Angaben:
Name und Art des KI-Systems und etwaige zusätzliche eindeutige Angaben, die die Identifizierung und Rückverfolgbarkeit des KI-Systems ermöglichen; Name und Anschrift des Anbieters 2 und gegebenenfalls seines Bevollmächtigten 3 ;