Als Hochrisiko-KI-Systeme gemäß Artikel 6 Absatz 2 gelten die in folgenden Bereichen aufgeführten KI-Systeme 1 :
Biometrie 2 , soweit ihr Einsatz nach einschlägigem Unionsrecht oder nationalem Recht zugelassen ist 3 , 4 : biometrische Fernidentifizierungssysteme 5 .