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Artikel 66 KI-VO (Feiler/Forgó)

Feiler/Forgó1. AuflJuli 2024

Das KI-Gremium berät und unterstützt die Kommission und die Mitgliedstaaten, um die einheitliche und wirksame Anwendung dieser Verordnung zu erleichtern. Für diese Zwecke kann das KI-Gremium insbesondere

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