Einwilligung, informierte - zu Test unter Realbedingungen
Test unter Realbedingungen - Einwilligung, informierte
(1) Für die Zwecke von Tests unter Realbedingungen gemäß Artikel 60 ist von den Testteilnehmern1 eine freiwillig erteilte informierte Einwilligung2 einzuholen, bevor sie an dem Test teilnehmen und nachdem sie mit präzisen, klaren, relevanten und verständlichen Informationen über Folgendes ordnungsgemäß informiert wurden:
