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Artikel 47 KI-VO (Feiler/Forgó)

Feiler/Forgó1. AuflJuli 2024

Beweisverwertungsverbot

EU-Konformitätserklärung

(1) Der Anbieter1 stellt für jedes Hochrisiko-KI-System eine schriftliche maschinenlesbare, physische oder elektronisch unterzeichnete EU-Konformitätserklärung aus und hält sie für einen Zeitraum von 10 Jahren2 ab dem Inverkehrbringen3 oder der Inbetriebnahme4 des Hochrisiko-KI-Systems für die zuständigen nationalen Behörden bereit. Aus der EU-Konformitätserklärung geht hervor, für welches Hochrisiko-KI-System sie ausgestellt wurde. Eine Kopie der EU-Konformitätserklärung wird den zuständigen nationalen Behörden auf Anfrage übermittelt.

Seite 331

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