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Artikel 39 KI-VO (Feiler/Forgó)

Feiler/Forgó1. AuflJuli 2024

Konformitätsbewertungsstellen1, die nach dem Recht eines Drittlands errichtet wurden, mit dem die Union ein Abkommen geschlossen hat2, können ermächtigt werden, die Tätigkeiten notifizierter Stellen3 gemäß dieser Verordnung durchzuführen, sofern sie die Anforderungen gemäß Artikel 31 erfüllen oder das gleiche Maß an Konformität gewährleisten.

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