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Artikel 29 KI-VO (Feiler/Forgó)

Feiler/Forgó1. AuflJuli 2024

(1) Konformitätsbewertungsstellen1 beantragen ihre Notifizierung bei der notifizierenden Behörde2 des Mitgliedstaats, in dem sie niedergelassen sind.

Behörde, notifizierende - Notifizierungsantrag

Konformitätsbewertungsstelle - Antrag auf Notifizierung

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