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Artikel 7 KI-VO (Feiler/Forgó)

Feiler/Forgó1. AuflJuli 2024

(1) Die Kommission ist befugt gemäß Artikel 97 delegierte Rechtsakte zur Änderung von Anhang III durch Hinzufügung oder Änderung von Anwendungsfällen für Hochrisiko-KI-Systeme zu erlassen, die beide der folgenden Bedingungen erfüllen:

Die KI-Systeme sollen in einem der in Anhang III aufgeführten Bereiche eingesetzt werden;

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