Der europäische Normgeber hat mit der KI-VO erheblichen Ehrgeiz entfaltet, die mit künstlicher Intelligenz einhergehenden Veränderungen und ihre sozialen Folgen frühzeitig normativ einzuhegen. Wir sehen vor uns eine bisher weltweit einzigartige, umfassende Regulierung künstlicher Intelligenz, eilig verfasst in der Hoffnung auf einen „Brussels Effect“ – also die Übernahme der europäischen Regulierungsansätze in anderen Teilen der Welt – in einer frühen Phase der Entwicklung, in der noch nicht wirklich klar ist, wohin sich die Technologien und ihre Folgen bewegen werden.
