Ciresa2. AuflDezember 2023
H. Pharmareferenten
(13) „Pharmareferenten“ sind Personen, die Ärzte, Zahnärzte, Tierärzte, Dentisten, Hebammen, Apotheker oder im § 59 Abs. 3, 4 und 7 genannte Gewerbetreibende aufsuchen, um diese über Arzneimittel fachlich zu informieren.