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zu § 413 EO (Neumayr/Zirngast)

Neumayr/Zirngast1. AuflAugust 2023

Wirkung der Vollstreckbarerklärung

 

Nach Eintritt der Rechtskraft der Vollstreckbarerklärung ist die ausländische Exekutionstitel wie ein inländischer zu behandeln. Ihm kommt aber nie mehr Wirkung als im Ursprungsstaat zu.

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