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zu § 398 EO (Dobler/Weber)

Dobler/Weber1. AuflAugust 2023

Verfahren über den Widerspruch

 

(1) Zufolge erhobenen Widerspruches ist über die Statthaftigkeit und Angemessenheit der bewilligten Verfügung mündlich zu verhandeln und durch Beschluss zu entscheiden.

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