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§ 3 VerG

Elhenický/Ginthör/Haselberger4. AuflJuni 2025

(1) Die Gestaltung der Vereinsorganisation steht den Gründern und den zur späteren Beschlussfassung über Statutenänderungen berufenen Vereinsorganen im Rahmen der Gesetze frei.

Gründer

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