Die Neuauflage des Kommentars zum Vereinsgesetz 2002 enthält eine Reihe von Änderungen, die die leichte Lesbarkeit des Werkes – was den Autoren immer wichtig war – erhalten soll. Da es mittlerweile eine reichhaltige Judikatur zum Vereinsgesetz 2002 gibt, wurde zum größeren Teil die Zitierung der Judikatur zum Vereinsgesetz 1951 gestrichen.
