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Österreichisches Zustellrecht, Frauenberger-Pfeiler/Riesz/Sander/Wessely
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zu § 102a BAO (Riesz)
Riesz
3. Aufl
April 2023
Für Landes und Gemeindeabgaben gilt § 102 nicht.
idF BGBl I 2009/20
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Stichworte
Landes- und Gemeindeabgaben
Zustellung, Ermessen
Zustellung, mit Zustellnachweis
Zustellung, elektronische
§ 102a BAO