vorheriges Dokument
nächstes Dokument

zu § 102a BAO (Riesz)

Riesz3. AuflApril 2023

Für Landes und Gemeindeabgaben gilt § 102 nicht.

idF BGBl I 2009/20

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte