Was sind Pfandbriefe? Banken können Pfandbriefe nach den Bestimmungen des Pfandbriefgesetzes („PfandBG“) ausgeben (auch: „Gedeckte Schuldverschreibungen“; § 3 Z 1 und § 11 PfandBG). Der Zeichner eines Pfandbriefs überlässt der ausgebenden Bank („Emittentin“) Geld, er gewährt ihr Kredit. Ihm oder dem späteren Erwerber des Pfandbriefs („Pfandbriefgläubiger“) stehen deswegen Geldforderungen gegen die Emittentin zu (Zinsen, Rückzahlung).
