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zu § 16 PfandBG (Jergitsch/Jöllinger)

Jergitsch/Jöllinger1. AuflOktober 2022

Indeckungnahme von Sicherungsgeschäften

 

(1) Sicherungsgeschäfte (Derivatkontrakte) können in den Deckungsstock aufgenommen werden, wenn sie

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