Anwendungsbereich
Dieses Bundesgesetz ist auf gedeckte Schuldverschreibungen anwendbar, die von Kreditinstituten mit Sitz in der Europäischen Union begeben werden.
Anwendungsbereich
Dieses Bundesgesetz ist auf gedeckte Schuldverschreibungen anwendbar, die von Kreditinstituten mit Sitz in der Europäischen Union begeben werden.
