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zu § 21 VermV 2016

Twaroch4. AuflOktober 2022

5. Abschnitt
Schluss- und Übergangsbestimmungen

 

(1) Diese Verordnung tritt am 1. Dezember 2016 in Kraft. Gleichzeitig mit dem Inkrafttreten dieser Verordnung tritt die Verordnung des Bundesministers für Wirtschaft, Familie und Jugend über Vermessungen und Pläne (Vermessungsverordnung 2010 – VermV) BGBl. II Nr. 115/2010 in der Fassung BGBl II Nr. 241/2010 außer Kraft.

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