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zu § 2 ZaDiG 2018

Leixner3. AuflSeptember 2022

Anwendungsbereich

 

(1) Dieses Bundesgesetz ist für Zahlungsdienste anwendbar, die an in Österreich ansässige Zahlungsdienstnutzer oder von in Österreich ansässigen Zahlungsdienstleistern erbracht werden.

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