Fast 100 Paragraphen widmet der Gesetzgeber dem Sonderverfahrensrecht der Arbeits- und Sozialgerichtsbarkeit. Die Besonderheiten sind vielfältig und betreffen insbesondere das Zuständigkeitsrecht, die Mitwirkung fachkundiger LaienrichterInnen an der Rechtsprechung, spezielle Feststellungsverfahren und Urteilswirkungen in Arbeitsrechtssachen und die sukzessive Kompetenz in Sozialrechtssachen, die zahlreiche Sonderregelungen nach sich zieht. Trotz der praktischen Bedeutung der Materie findet sich in der Literatur derzeit nur eine einzige aktuelle Kommentierung.
