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Anwaltliches und notarielles Berufsrecht, Murko/Nunner-Krautgasser
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zu § 33 NO (Zach)
Zach
1. Aufl
Oktober 2022
(1)
Der Notar darf
in Sachen, in denen er selbst beteiligt ist,
in Sachen von Personen, die mit ihm in gerader Linie verwandt, verschwägert oder durch Adoption verbunden sind,
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Stichworte
Adoption
Ausgeschlossenheit des Notars
Beglaubigungsklausel
Dokumentationspflicht
Ehegatten
Gerichtskommissär
Geschäftsführer
Kommanditist
Lebensgefährte
Mehrheit der Stimmrechte
Naheverhältnis
Naheverhältnis, Kenntnis
Naheverhältnis, früheres
Notar, Beteiligtenbegriff
Notar, Ehegatte
Notar, Lebensgefährte
Notar, Mehrheitsbeteiligung
Notar, Namensgleichheit mit Partei
Notar, Organ einer juristischen Person
Notar, Reparaturvollmacht
Notar, Unabhängigkeit
Notar, Unparteilichkeit
Notar, Verschwägerte
Notar, Verwandte
Notar, Wahlkind
Notar, als Aufsichtsorgan einer juristischen Person
Notar, als Erwachsenenvertreter
Notar, als Kurator
Notar, als Mitglied eines Aufsichtsrats
Notar, als Mitglied eines vertretungsbefugten Organs einer juristischen Person
Notar, als Organ einer juristischen Person
Notar, als Testamentsvollstrecker
Notar, als Treuhänder
Notar, als Vollmachtnehmer
Notar, als Vorsorgebevollmächtigter
Notar, als gesetzlicher Vertreter
Notar, beherrschender Einfluss auf ver- tretungsbefugtes Organ
Notar, disziplinarrechtliche Konsequenzen
Notar, eingetragener Partner
Notar, erheblicher Einfluss an Kapitalgesell- schaft
Notar, formell beteiligt
Notar, materiell beteiligt
Notar, mittelbare Beteiligung
Notar-Partnerschaft
Notarsubstitut
Offenlegungspflicht
Personengesellschaften
Prokurist
Selbstbeurkundung
Solennitätsverlust
Stiftungsvorstand
Stiller Gesellschafter
Substitut, als Notarpartner
Verwandte
Vorstand
Zustimmungspflicht
eingetragene Partner
erheblicher Einfluss
juristische Person
materielle Beteiligung
mittelbare Beteiligung
unmittelbare Beteiligung
wirtschaftliche Betrachtungsweise
§ 33 NO