vorheriges Dokument
nächstes Dokument

zu § 10 EIRAG (Prunbauer-Glaser)

Prunbauer-Glaser1. AuflOktober 2022

Antrag

 

(1) Der Antrag auf Eintragung in die Liste der niedergelassenen europäischen Rechtsanwälte ist unter Angabe des Kanzleisitzes im Inland an den Ausschuss der danach zuständigen österreichischen Rechtsanwaltskammer zu richten.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte