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zu § 80 DSt (Gartner)

Gartner1. AuflOktober 2022

Dreizehnter Abschnitt
Inkrafttreten und Übergangsbestimmungen ab 1. Jänner 2017

 

(1) § 5 Abs. 2 und 3, § 7 Abs. 4, § 15, § 19 Abs. 2, § 23 Abs. 3 sowie § 70 Abs. 1 in der Fassung des Berufsrechts-Änderungsgesetzes 2016, BGBl. I Nr. 10/2017, treten mit 1. Jänner 2017 in Kraft. § 16 Abs. 1 und § 70 Abs. 3 in der Fassung des Berufsrechts-Änderungsgesetzes 2016 treten mit 26. Juni 2017 in Kraft.

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