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zu § 77 DSt (Gartner)

Gartner1. AuflOktober 2022

Zehnter Abschnitt
Sinngemäße Anwendung von Bestimmungen der Strafprozeßordnung

 

(1) Für die Berechnung von Fristen, die Beratung und Abstimmung sowie die Wiederaufnahme des Verfahrens gelten sinngemäß die Bestimmungen der Strafprozeßordnung.

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