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zu § 49b FinStrG (Seiler/Seiler)

Seiler/Seiler6. AuflJänner 2024

(1) Einer Finanzordnungswidrigkeit macht sich schuldig, wer vorsätzlich die Verpflichtung zur Übermittlung des länderbezogenen Berichts gemäß § 8 Abs. 1 des Bundesgesetzes über die standardisierte Verrechnungspreisdokumentation (VPDG), BGBl. I Nr. 77/2016, dadurch verletzt, dass

die Übermittlung nicht fristgerecht erfolgt oder

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