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zu §§ 1–5 BVG Atomfreiheit (Novak)

Novak6. LfgDezember 2003

Bundesverfassungsgesetz für ein atomfreies Österreich

 

In Österreich dürfen Atomwaffen nicht hergestellt, gelagert, transportiert, getestet oder verwendet werden. Einrichtungen für die Stationierung von Atomwaffen dürfen nicht geschaffen werden.

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