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zu § 3 BezBegrBVG (Wieser)

Wieser1. LfgJuni 1999

(1) Der Präsident des Rechnungshofes hat im September jeden Jahres, erstmals im Jahr 1998 einen Anpassungsfaktor zu ermitteln und im „Amtsblatt zur Wiener Zeitung“ kundzumachen, mit dem der in § 1 Abs. 1 genannte Ausgangsbetrag mit Wirksamkeit zum 1. Jänner des Folgejahres anzupassen ist. In dieser Kundmachung sind auch die sich hieraus für die in § 1 Abs. 1 oder im Bundesbezügegesetz, BGBl. I Nr. 64/1997 genannten Funktionen ergebenden Beträge, aufgerundet auf ganze Schilling, zu veröffentlichen.

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