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zu Artikel 8 1. Tb StV Wien (Holzinger/Holzinger)

Holzinger/Holzinger13. LfgMai 2017

Österreich wird eine demokratische, auf geheime Wahlen gegründete Regierung haben und verbürgt allen Staatsbürgern ein freies, gleiches und allgemeines Wahlrecht sowie das Recht, ohne Unterschied von Rasse, Geschlecht, Sprache, Religion oder politische Meinung zu einem öffentlichen Amte gewählt zu werden.

BGBl 1955/152 (BlgNR 7. GP RV 517 AB 519); BGBl 1964/59 (BlgNR 10. GP RV 287 AB 373).

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