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zu Artikel 6 BVG Kinderrechte (Bertel)

Bertel18. LfgJänner 2023

Jedes Kind mit Behinderung hat Anspruch auf den Schutz und die Fürsorge, die seinen besonderen Bedürfnissen Rechnung tragen. Im Sinne des Artikel 7 Abs. 1 B-VG ist die Gleichbehandlung von behinderten und nicht behinderten Kindern in allen Bereichen des täglichen Lebens zu gewährleisten.

BGBl I 2011/4 (BlgNR 24. GP IA 935/A AB 1051).

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