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Artikel 30 GRC (Kovács)

Kovács21. LfgJänner 2026

Schutz bei ungerechtfertigter Entlassung

Jede Arbeitnehmerin und jeder Arbeitnehmer hat nach dem Unionsrecht und den einzelstaatlichen Rechtsvorschriften und Gepflogenheiten Anspruch auf Schutz vor ungerechtfertigter Entlassung.

ABl 2007 C 303, 8 (ABl 2007 C 303, 26); ABl 2016 C 202, 399.

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