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zu Artikel 3 1. ZPEMRK (Holzinger/Holzinger)

Holzinger/Holzinger13. LfgMai 2017

Die Hohen Vertragschließenden Teile verpflichten sich, in angemessenen Zeitabständen freie und geheime Wahlen unter Bedingungen abzuhalten, die die freie Äußerung der Meinung des Volkes bei der Wahl der gesetzgebenden Organe gewährleisten.

Right to free elections

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