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zu Artikel 47-49 EMRK (Siess-Scherz)

Siess-Scherz5. LfgAugust 2002

(1) Der Gerichtshof kann auf Antrag des Ministerkomitees Gutachten über Rechtsfragen erstatten, welche die Auslegung dieser Konvention und der Protokolle dazu betreffen.

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